ESG-Strategie

16.06.2021

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Als Finanzmarktteilnehmer i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) ist die HPG Capital GmbH & Co. KG, Hamburg, LEI 894500JUFK6I2WMZJM93 („HPG“) gemäß Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Offenlegungsverordnung zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in ihrer Anlagestrategie ist nicht beabsichtigt.

 

1. Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

Nachhaltigkeitsgedanke im Sinne der Offenlegungsverordnung spielt bei HPG eine wichtige Rolle. HPG will seinen Unternehmenserfolg auf Grundlage gemeinsam gelebter Werte und Grundsätze, fachlicher Professionalität, persönlicher Integrität, sozialer Kompetenz und ökologischen Bewusstseins realisieren und langfristig absichern. Als Unternehmen möchte HPG deshalb den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen, indem es einen Beitrag zur Erreichung des Klimaschut-zes und der UN-Nachhaltigkeitsziele leistet. HPG bekennt sich zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environmental/Social/Governance – „ESG“), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben kann. Im Rahmen ihrer Strategie bezieht HPG Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen innerhalb der Finanzportfolioverwaltung auf verschiedene Weise ein.

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen durch HPG bildet die Anlagestrategie, die als Grundlage für die Auswahl von Investitionen dem Portfoliomanagement vorgeschaltet ist. Zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken entwickelt HPG Ausschlusskriterien, um Anlagen in Unternehmen mit einem erhöhten Risikopotential nach Möglichkeit zu vermeiden. Durch dieses Vorgehen strebt HPG an, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten.

 

2. Erklärung über keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (z.B. der Beteiligung an oder der Investition in Forderungen gegenüber Unternehmen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Da HPG weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt, ist HPG nicht verpflichtet, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Trotzdem hat HPG aber die strategische Entscheidung getroffen, Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung grundsätzlich so zu gestalten, dass unangemessen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden. Eventuelle nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen und -empfehlungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden von HPG allerdings noch nicht systematisch und damit umfassende hinsichtlich der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren i.S.v. Art. 4 Abs. 1 (a) Offenlegungsverordnung berücksichtigt. Hierfür sind die gesetzlichen Anforderungen neu und nicht hinreichend konkret. Außerdem liegen aktuell noch keine Kriterien in ausreichendem Umfang vor, die zur Feststellung und Bewertung der einzelnen Faktoren herangezogen werden müssen. HPG beobachtet jedoch das wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten und wird über die Einrichtung entsprechender Prozesse entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen Daten dies zulässt.

HPG erklärt ausdrücklich, dass das derzeitige Vorgehen nichts an der Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

 

3. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

HPG’s Vergütungspolitik steht mit der Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. HPG stellt im Rahmen der Vergütungspolitik sicher, dass Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet werden, die mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Anleger zu handeln, kollidiert. Es werden durch die Vergütungspolitik auch keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln, die nicht der Anlagestrategie der HPG-Fonds entsprechen. Die Vergütungsstruktur begünstigt zudem keine Bereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.